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Wolfsschäden vorbeugen

Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen kann der Freistaat Sachsen in voller Höhe erstatten. Die Europäische Kommission hat dazu am 11. Januar 2019 ihre Genehmigung erteilt.

Förderanträge für Vorhaben zur Prävention von Wolfsschäden können jederzeit gestellt werden.

Was bekomme ich gefördert?

  • Für Schafe und Ziegen werden mobile Elektrozäune von mindestens 90 cm Höhe einschließlich der benötigten Weidestromgeräte und Batterien gefördert. Es wird jedoch empfohlen, für einen verbesserten Schutz der Tiere mobile Elektrozäune mit einer Höhe von 100 cm bis 120 cm Höhe zu verwenden.
  • Zum Schutz von Gatterwild (Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild) können vorhandene Festzäune mit einem Untergrabschutz ergänzt werden. Hier wird nur der Untergrabschutz gefördert. Die Förderung des Neubaus von Festzäunen, einschließlich Zäunen aus Knotengeflecht, ist ausgeschlossen.

Welche Hilfen gibt es noch?

Auch das Anschaffen von Herdenschutzhunden kann gefördert werden. Bitte bedenken Sie hier jedoch bereits im Vorfeld die besonderen Anforderungen, die ans Halten dieser Hunde gestellt werden! 

Rat und Informationen finden Sie hierzu bei der Fachstelle Wolf:  

Telefon: 035242 631-8201 (Auskunft | Beratung)
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Rechtsgrundlagen

Förderrichtlinie Natürliches Erbe | RL NE/2023